Welche Aussagen treffen bezüglich der Abschussmeldung/Streckenliste zu?
Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist wöchentlich jeweils zum Ende der Woche bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist monatlich jeweils zum Monatsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jährlich jeweils zum Ende des Jagdjahres bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.