Wer ist Mitglied der Jagdgenossenschaft?
Die Verwaltung mehrerer Gemeinden.
Die Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die nicht befriedet sind.
Die Jäger in einem Dorf.
Alle Jäger einer Hegegemeinschaft.
Der Jagdvorsteher.
Der Jagdaufseher.