1989 / 366
In welchem Zeitraum kann in Thüringen Rotwild in den Einstandsgebieten auch ohne Feststellung der Notzeit mit Zustimmung des Jagdvorstandes der jeweiligen Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers gefüttert werden?
In welchem Zeitraum kann in Thüringen Rotwild in den Einstandsgebieten auch ohne Feststellung der Notzeit mit Zustimmung des Jagdvorstandes der jeweiligen Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers gefüttert werden?