Welche Aussage ist zutreffend, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Genusstauglichkeit für den menschlichen Verzehr.
Das gesamte Wildbret ist verwertbar und kann direkt an den Endverbraucher ohne amtliche Fleischuntersuchung abgegeben werden.
Ich darf das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen menschlichen Verzehr verwerten.
Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung zulässig.
Es handelt sich um kein bedenkliches Merkmal.
Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierseuche.