Unterliegt Fallwild in Deutschland der gesetzlichen Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung?
Nein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.
Ja.
Je nach Verwendung.
Ja, aber nur Unfallwild.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber aus Gründen der Wildbrethygiene empfohlen.
Nein, wenn das Wild stattdessen durch eine kundige Person untersucht wird.