Ein Kraftfahrzeugfahrer fährt ein Reh tot und nimmt das Stück mit zu sich nach Hause. Welcher Tatbestand liegt vor?
Jagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch.
Straftat nach § 38 Bundesjagdgesetz.
Ordnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz.
Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch.
Jagdwilderei nach § 41 Bundesjagdgesetz.