Was ist richtig? Ein Jagdausübungsberechtigter eignet sich Wild an mit ...
dem notwendigen Versorgen des Wildes nach der Erlegung.
der Schussabgabe auf das Wild.
dem Auffinden des verendeten Wildes.
dem Erlangen der tatsächlichen Gewalt über das Wild.
dem Verbringen des erlegten Wildes in seine privaten Räumlichkeiten.