Was ist richtig? Nach dem Thüringer Jagdgesetz ruht die Jagdausübung ...
in einem Bereich von 50 Meter beidseitig der Jagdbezirksgrenze.
im Zeitraum von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
, wenn durch die untere Jagdbehörde die Notzeit festgestellt wurde.
im Zeitraum 16. Januar bis 31. März.
in den befriedeten Bezirken.
in den Jagdbezirken des Bundes mit militärischer Nutzung.