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Welche Teile des Wildkörpers muss der Jäger zur amtlichen Fleischuntersuchung vorlegen?
A
Den nicht zerwirkten Wildkörper und den dazugehörigen Aufbruch.
B
Nur das Gescheide.
C
Nur den nicht zerwirkten Wildkörper.
Welche Teile des Wildkörpers muss der Jäger zur amtlichen Fleischuntersuchung vorlegen?
Den nicht zerwirkten Wildkörper und den dazugehörigen Aufbruch.
Nur das Gescheide.
Nur den nicht zerwirkten Wildkörper.