Welche Aussage finden Sie in der Unfallverhütungsvorschriften "Jagd" der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft?
Bei einer mit besonderen Gefahren verbundenen Jagdausübung ist ein Begleiter zur Hilfeleistung mitzunehmen.
Bei der Ansitzjagd muss aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ein Jagdbegleiter mit auf der jagdlichen Einrichtung sitzen.
Bei der Pirsch in flachem Gelände muss aus Sicherheitsgründen ein Jagdbegleiter anwesend sein.