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Ein Kraftfahrzeugfahrer fährt ein Reh tot und nimmt das Stück mit zu sich nach Hause. Welcher Tatbestand liegt vor?
A
Jagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch
B
Straftat nach § 38 Bundesjagdgesetz
C
Ordnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz