Welche Aussage ist richtig?
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften führt generell zum Entzug des Jagdscheines.
Liegt keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vor, ist der Jagdschein zu versagen.
Lediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.