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Welche Aussage ist richtig?
A
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften führt generell zum Entzug des Jagdscheines.
B
Liegt keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vor, ist der Jagdschein zu versagen.
C
Lediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.