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Ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken bei der Aufstellung der Abschusspläne vom Jagdausübungsberechtigten der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft zu beteiligen?
A
Ja, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.
B
Nein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes ist vom Jagdgesetz nicht vorgegeben, da eine jagdbehördliche Genehmigung erfolgt.
C
Nein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes an der Abschussplanung ist vom Jagdgesetz nur für die in Hegegemeinschaften gelegenen Jagdbezirke vorgesehen.