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Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?
A
Ja.
B
Nein.
C
Ja, aber nur wenn er einen Ausbildungslehrgang zum Jagdaufseher absolviert hat.
Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?
Ja.
Nein.
Ja, aber nur wenn er einen Ausbildungslehrgang zum Jagdaufseher absolviert hat.