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Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?
Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?