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Darf der Jagdausübungsberechtigte nach dem Thüringer Jagdgesetz einem Jagdscheininhaber, der erstmalig seinen Jagschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein zum Abschuss eines oder mehrerer Stücke Wild für die Zeit von weniger als drei Monaten erteilen?
A
Nein.
B
Ja, wenn dieser Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines für ein oder drei Jahre ist.
C
Ja, aber der Kostenbetrag für den Erlaubnisschein darf ein Drittel der jährlichen, ortsüblichen Jagdpacht nicht übersteigen.