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Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz für Holzarten geleistet werden, die nicht zu den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten zählen?
Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz für Holzarten geleistet werden, die nicht zu den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten zählen?