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Ein Jagdausübungsberechtigter eignet sich Wild an mit
A
der Schussabgabe auf das Wild.
B
dem Auffinden des verendeten Wildes.
C
dem Erlangen der tatsächlichen Gewalt über das Wild.
Ein Jagdausübungsberechtigter eignet sich Wild an mit
der Schussabgabe auf das Wild.
dem Auffinden des verendeten Wildes.
dem Erlangen der tatsächlichen Gewalt über das Wild.