Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke in Thüringen verpflichtet, die Wildfolge zu vereinbaren?
Ja, die benachbarten Jagdausübungsberechtigten müssen in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge abschließen.
Nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.
Ja, eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn diese von mindestens zwei weiteren Personen bezeugt werden kann.