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Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke in Thüringen verpflichtet, die Wildfolge zu vereinbaren?
A
Ja, die benachbarten Jagdausübungsberechtigten müssen in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge abschließen.
B
Nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.
C
Ja, eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn diese von mindestens zwei weiteren Personen bezeugt werden kann.