Welche der nachgenannten Aussage zu gesetzlich geschützten Biotopen ist falsch?
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
Die Anlage von Wildäckern auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig