Geschützte Naturdenkmale im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind
Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Großräumige Flächen wie das Grüne Band (ehem. innerdeutsche Grenze), welche sowohl für die Natur wertvoll sind als auch für den Menschen Denkmalcharakter besitzen.
Denkmale für ehemalige Naturforscher