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Die Fläche, auf der einer Person das Recht zur Jagdausübung zusteht, ist außer beim Jagdausübungsberechtigten einzutragen auf dem Jagdschein
A
des Inhabers einer entgeltlichen Jagderlaubnis
B
des Inhabers einer unentgeltlichen Jagderlaubnis
C
des Inhabers einer Jagdeinladung