Die gemeinschaftliche Aufbewahrung
von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
von 6 Kurzwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, ist zulässig.
von 12 Kurzwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, ist zulässig.