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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in Niederösterreich gemeldet werden?

Niederösterreich (Österreich)

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  • Binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des Schadens
  • Bei Waldschäden binnen 4 Wochen
  • Schriftliche Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten oder Bevollmächtigten
Niederösterreich (Österreich)

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