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Sie sind Pächter eines Reviers in Thüringen und möchten Jagderlaubnisscheine ausstellen. Was müssen Sie zur Anzahl beachten?

Thüringen

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  • Entgeltliche Jagderlaubnisscheine sind nur an pachtfähige Personen auszustellen und der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen
  • Entgeltlich können so viele Jagderlaubnisscheine ausgestellt werden, wie es Pächter gibt
  • Die Zahl der Unentgeltlichen Jagderlaubnisscheine liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten
Thüringen

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