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Welche Voraussetzungen müssen Einzelpächter in Kärnten erfüllen?

Kärnten (Österreich)

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In Kärnten müssen Einzelpächter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 21
  • Jagderfahrung: Mindestens 3 volle Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Jagdkarte
  • Jagdkarteneignung: Von der Erlangung einer Jagdkarte nicht ausgeschlossen
  • Staatsangehörigkeit: Österreichische Staatsbürger oder Staatsangehörige von EU-/EWR-Vertragsstaaten
  • Nicht-EU/EWR-Ausländer: Bedürfen der Genehmigung der Landesregierung zum Abschluss eines Jagdpachtvertrages
  • Hauptwohnsitz: Muss so gelegen sein, dass eine ordnungsgemäße Jagdausübung gewährleistet ist
  • Juristische Personen: Diese können als Einzelpächter auftreten, müssen aber einen Bevollmächtigten mit allen obigen Voraussetzungen benennen
Kärnten (Österreich)

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