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Welche Folge hat ein Schonzeitvergehen und in welchen Fällen wird es als Straftat geahndet?

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Ein Verstoß gegen Schonzeiten kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bestraft werden:

  • Ordnungswidrigkeit: Bei Nicht-Beachtung der Jagdruhe, Geldstrafe bis 5.000 Euro.
  • Straftat: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
    • Beim Erlegen von Elterntieren während Setz- und Brutzeiten
    • Missachtung eines ganzjährigen Schonzeitgebots

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