Sie schießen einen in Mecklenburg-Vorpommern, er wechselt krank ins Nachbarrevier und Sie können ihn nicht mehr sehen.Was tun Sie?

Mecklenburg-Vorpommern

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Unverzüglich den des Nachbarreviers benachrichtigen. Das darf nur mit dessen vorheriger Zustimmung erlegt werden, die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. bleibt beim Erstschützen.

Mecklenburg-Vorpommern

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