Sie schießen einen Überläufer in Mecklenburg-Vorpommern, er wechselt krank ins Nachbarrevier und Sie können ihn nicht mehr sehen.Was tun Sie?
Antwort anzeigen
Unverzüglich den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers benachrichtigen. Das Wild darf nur mit dessen vorheriger Zustimmung erlegt werden, die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Aneignungsrecht bleibt beim Erstschützen.
Frage anzeigen