Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen nachts Raubwild bejagen. Ist das erlaubt?
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Ja, in Nordrhein-Westfalen ist die Bejagung von Raubwild zur Nachtzeit erlaubt.
Die die Verwendung von Nachtsichttechnik unterliegt dabei spezifischen Regelungen.
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