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Was versteht man unter dem 'Jägerrecht'?

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Das Jägerrecht steht dem Erleger zu, der auch selbst aufgebrochen hat.

  • Kleines Jägerrecht: Die genießbaren inneren Organe wie Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz, das sogenannte 'Geräusch' und den Lecker
  • Großes Jägerrecht: Das kleine Jägerrecht und zusätzlich den Hals bis zur dritten Rippe

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