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Was versteht man unter dem 'Jägerrecht'?

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Das Jägerrecht steht dem Erleger zu, der das Stück selbst aufgebrochen hat.

  • Kleines Jägerrecht: Umfasst das Geräusch (Herz, Lunge, Leber, Milz, Nieren) und den Lecker.
  • Großes Jägerrecht: Umfasst heute meist den Hals (Träger) bis zur dritten Rippe; historisch gehörten auch Haupt, Decke/Schwarte und Feist dazu.

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