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Wie sind Abschussplanung und Abschussmeldung in Kärnten geregelt?

Kärnten (Österreich)

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Verpflichtend:

  • Abschussplanung für Schalenwild (außer Schwarzwild, Damwild), Auerhahnen und Birkhahnen
  • Jährliche Abschussplanbesprechung durch Hegeringleiter
  • Abschussmeldung binnen 8 Tagen an Kärntner Jägerschaft
  • Wildökologischer Raumplan und Abschussrichtlinien als Grundlage
Kärnten (Österreich)

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