Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Kärnten Wildgehege errichten zu dürfen?

Kärnten (Österreich)

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  • Anzeige vor Errichtung bei der Landesregierung mit Angabe der Wildarten, Grundstücke und Einfriedung
  • Vollständige Abschließung gegen Ein- und Auswechseln (außer
  • Jagdgesetz gilt nicht für gehaltenes
  • in einem zur Fleischgewinnung darf nur vom Betreiber selbst oder von einer von ihm beauftragten Person getötet werden
Kärnten (Österreich)

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