Welche Regelung gilt zur in fremde ?

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  • : Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem in einen fremden Jagdbezirk (meist durch den Nachsuchenführer) – nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem dieses Bezirks.
  • Länderspezifische Regelungen:
    • Die genauen Regelungen (ob mit oder ohne schriftliche Voranmeldung) sind in den Landesjagdgesetzen festgelegt und können voneinander abweichen.
    • Zusätzliche Möglichkeiten zur Ergänzung oder Erweiterung der Vorschriften über die .

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