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Welche Regelung gilt zur
Wildfolge
in fremde
Jagdbezirke
?
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Wildfolge
:
Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem
Wild
in einen fremden Jagdbezirk (meist durch den Nachsuchenführer) – nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem
Jagdausübungsberechtigten
dieses Bezirks.
Wildfolgevereinbarung
: In einer
Wildfolgevereinbarung
wird schriftlich festgelegt, welche Regeln bei der Verfolgung von krankem
Wild
in ein fremdes
Revier
einzuhalten sind.
Länderspezifische Regelungen:
Die genauen Regelungen (ob mit oder ohne schriftliche Voranmeldung) sind in den Landesjagdgesetzen festgelegt und können voneinander abweichen.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Ergänzung oder Erweiterung der Vorschriften über die
Wildfolge
.
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