Welche Regelung gilt zur in fremde ?

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  • : Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild in einen fremden Jagdbezirk (meist durch den Nachsuchenführer) – nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem dieses Bezirks
  • : In einer wird schriftlich festgelegt, welche Regeln bei der Verfolgung von krankem Wild in ein fremdes einzuhalten sind
  • Länderspezifische Regelungen:
    • Die genauen Regelungen (ob mit oder ohne schriftliche Voranmeldung) sind in den Landesjagdgesetzen festgelegt und können voneinander abweichen
    • Zusätzliche Möglichkeiten zur Ergänzung oder Erweiterung der Vorschriften über die

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