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Welche Regelung gilt zur Wildfolge in fremde Jagdbezirke?

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  • Wildfolge: Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild in einen fremden Jagdbezirk (meist durch den Nachsuchenführer) – nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Jagdausübungsberechtigten dieses Bezirks
  • Wildfolgevereinbarung: In einer Wildfolgevereinbarung wird schriftlich festgelegt, welche Regeln bei der Verfolgung von krankem Wild in ein fremdes Revier einzuhalten sind
  • Länderspezifische Regelungen:
    • Die genauen Regelungen (ob mit oder ohne schriftliche Voranmeldung) sind in den Landesjagdgesetzen festgelegt und können voneinander abweichen
    • Zusätzliche Möglichkeiten zur Ergänzung oder Erweiterung der Vorschriften über die Wildfolge

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