Welche Vorschriften zur Feldjagd enthält § 3 Ausübung der Jagd der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift? Nennen Sie 3 Beispiele.

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  1. Alle Anweisungen des Jagdleiters sind strengstens einzuhalten. Seinen Weisungen ist unverzüglich nachzukommen.
  2. Der Jagdleitet hat den an der Jagd beteiligten Schützen und Jagdgehilfen in eindeutiger Weise alle erforderlichen Anforderungen und speziellen Verhaltensmaßnahmen für einen unfallfreien Ablauf der Jagd zu geben. Insbesondere sind die Signale bekanntzugeben sowie eine Belehrung für Schützen und Jagdgehilfen vorzunehmen. Auf besonders widrige Witterungs-, Boden- und Geländeverhältnisse ist hinzuweisen.
  3. Das Beschießen von in der Nähe jeder Schützenlinie ist verboten. Ebenso das Linieren (Duchziehen mit angeschlagener durch die Schützenlinie). Ein seitlicher Sicherheitswinkel ist in Abhängigkeit von Gelände- und Bodenverhältnissen einzuhalten.
  4. Achtung auf Jagdteilnehmer, die bergen und sich dabei außerhalb der Schützenlinie befinden!
  5. Bei fehlender oder schlechter Sicht (Nebel, Schneetreiben, dichter Bewuchs oder dergleichen), wenn der des Schusses nicht eingesehen werden kann, darf kein Schuss abgegeben werden.

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