Sie haben gestern Abend in Saarland ein beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer die auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen antragen?

Saarland

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Ja, die Nachsuchenführerin darf die über die Reviergrenze verfolgen und einen antragen, sofern der des Nachbarreviers nicht erreichbar ist. Sie darf dabei von einer weiteren, bewaffneten Person unterstützt werden.

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