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Wozu berechtigt ein Begehungsschein? Welchen Umfang kann die Jagderlaubnis für den Inhaber eines (unentgeltlichen) Begehungsscheins haben?

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Der Begehungsschein ist eine schriftliche Jagderlaubnis, die zur selbstständigen Jagdausübung berechtigt. Der Jagdausübungsberechtigte legt den Umfang der Jagderlaubnis individuell fest:

  • Der Inhaber bejagt entweder das gesamte Revier oder nur Teilflächen.
  • Der Inhaber bejagt alle oder nur bestimmte Wildarten.
  • Der Inhaber nutzt die Erlaubnis befristet oder unbefristet.

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