Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Hessen Schwarzwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Ja, die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Wildschadensverhütung ist in Hessen grundsätzlich erlaubt. Laut § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist es verboten, Schalenwild zur Nachtzeit zu erlegen, ausgenommen Schwarzwild. Das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) enthält keine abweichenden Regelungen hierzu, sodass die Bestimmungen des BJagdG gelten.
Bezüglich der Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd wurde in Hessen eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen. Ab dem 4. April 2020 ist es zulässig, bei der Bejagung von Schwarzwild Nachtsichttechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3 Satz 4 des Waffengesetzes zulässig ist. ([ljv-hessen.de](https:
Bitte beachten Sie, dass künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind, weiterhin verboten bleiben. Dazu zählen auch Infrarotaufheller, die in vielen Restlichtverstärkern eingebaut sind. Solche Geräte dürfen nicht auf der Waffe angebracht werden. ([ljv-hessen.de](https:
Zusammenfassend ist die nächtliche Bejagung von Schwarzwild in Hessen erlaubt, wobei die Nutzung von Nachtsichttechnik unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gestattet ist.
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