Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Hessen zur bejagen.Ist das erlaubt?

Hessen

Antwort anzeigen

Ja, die nächtliche Bejagung von zur ist in Hessen grundsätzlich erlaubt. Laut § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist es verboten, zur zu , ausgenommen . Das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) enthält keine abweichenden Regelungen hierzu, sodass die Bestimmungen des BJagdG gelten.

Bezüglich der Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd wurde in Hessen eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen. Ab dem 4. April 2020 ist es zulässig, bei der Bejagung von Nachtsichttechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3 4 des Waffengesetzes zulässig ist. ([ljv-hessen.de](https://ljv-hessen.de/gesetz-zur-bekaempfung-der-asp-veroeffentlicht-verwendung-von-nachtzieltechnik/?utm_source=openai))

Bitte beachten Sie, dass künstliche Lichtquellen, die mit der verbunden sind, weiterhin verboten bleiben. Dazu zählen auch Infrarotaufheller, die in vielen Restlichtverstärkern eingebaut sind. Solche Geräte dürfen nicht auf der angebracht werden. ([ljv-hessen.de](https://ljv-hessen.de/gesetz-zur-bekaempfung-der-asp-veroeffentlicht-verwendung-von-nachtzieltechnik/?utm_source=openai))

Zusammenfassend ist die nächtliche Bejagung von in Hessen erlaubt, wobei die Nutzung von Nachtsichttechnik unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gestattet ist.

Hessen

Frage anzeigen