Worin liegt der juristische Unterschied zwischen Jagdwilderei und Diebstahl?
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Der wesentliche Unterschied liegt im Eigentumsstatus des Wildes:
Jagdwilderei (§ 292 StGB) ist die Verletzung des fremden Aneignungsrechts an herrenlosemWild. Da lebendes Wild in Freiheit niemandem gehört (herrenlos), kann es nicht gestohlen werden.
Diebstahl (§ 242 StGB) setzt fremdes Eigentum voraus. Dies liegt erst vor, wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild bereits erlegt und rechtmäßig angeeignet hat (z. B. am Wegrand abgelegtes Wild) oder bei Wild in geschlossenen Gehegen.