Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Worin liegt der juristische Unterschied zwischen Jagdwilderei und Diebstahl?

Antwort anzeigen

Der wesentliche Unterschied liegt im Eigentumsstatus des Wildes:

  • Jagdwilderei (§ 292 StGB) ist die Verletzung des fremden Aneignungsrechts an herrenlosem Wild. Da lebendes Wild in Freiheit niemandem gehört (herrenlos), kann es nicht gestohlen werden.
  • Diebstahl (§ 242 StGB) setzt fremdes Eigentum voraus. Dies liegt erst vor, wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild bereits erlegt und rechtmäßig angeeignet hat (z. B. am Wegrand abgelegtes Wild) oder bei Wild in geschlossenen Gehegen.

Frage anzeigen