Erläutern Sie die gesetzlichen Grundpfeiler des Naturschutzes!
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Das Oö. Landes-Naturschutzgesetz stellt alle nicht jagdbaren Tiere unter Naturschutz und verbietet deren Entnahme in jeder Entwicklungsform. Jagdbare Tiere dürfen nur mit Berechtigung und unter Einhaltung von Abschussplan und Schonzeiten entnommen werden. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie der EU) steht über dem Landesgesetz, schützt besondere Tierarten und fordert den Erhalt natürlicher Lebensräume. Es besteht ein Verbot der Verschlechterung des Erhaltungszustandes.
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