Erläutern Sie die gesetzlichen Grundpfeiler des !

Oberösterreich (Österreich)

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Das Oö. Landes-Naturschutzgesetz stellt alle nicht jagdbaren Tiere unter und verbietet deren Entnahme in jeder Entwicklungsform. dürfen nur mit Berechtigung und unter Einhaltung von und entnommen werden. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) steht über dem Landesgesetz, schützt besondere Tierarten und fordert den Erhalt natürlicher Lebensräume. Es besteht ein Verbot der Verschlechterung des Erhaltungszustandes.

Oberösterreich (Österreich)

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