Sie haben gestern Abend in Schleswig-Holstein ein Schmalreh beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer Nachsuche die Fährte auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen Fangschuss antragen?
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Ja, die Nachsuchenführerin darf die Fährte über die Reviergrenze verfolgen und einen Fangschuss antragen, auch ohne vorherige Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers, wenn diese nicht erreichbar sind.
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