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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Salzburg statt?

Salzburg (Österreich)

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  1. Schadensmeldung: Binnen 1 Woche nach Bekanntwerden beim Jagdinhaber melden
  2. Einigungsversuch: 2 Wochen Zeit für Einigung mit Jagdinhaber
  3. Kommissionsanrufung: Bei Scheitern binnen 1 weiterer Woche Meldung an die Jagd- und Wildschadenskommission
  4. Vergleichsversuch: Vorsitzender der Kommission versucht Vergleich herbeizuführen
  5. Entscheidung: Bei Scheitern sofortige Entscheidung durch die Kommission mit Stimmenmehrheit

Zusammensetzung der Kommission:

  • Vorsitzender (von Jagdbehörde für 9 Jahre bestellt)
  • Stellvertreter
  • 2 Beisitzer

Bei Scheitern: Anfechtung vor dem Landesverwaltungsgericht möglich

Salzburg (Österreich)

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