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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Salzburg statt?

Salzburg (Österreich)

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1. Schadensmeldung:

Binnen1 Woche nach Bekanntwerden beim Jagdinhaber melden

1. Einigungsversuch: 2 Wochen Zeit für Einigung mit Jagdinhaber

2. Kommissionsanrufung:

Bei Scheitern binnen1 weiterer Woche Meldung an die Jagd- und Wildschadenskommission

1. Vergleichsversuch:

Vorsitzender der Kommission versucht Vergleich herbeizuführen

1. Entscheidung:

Bei Scheitern sofortige Entscheidung durch die Kommission mit Stimmenmehrheit

  • Zusammensetzung der Kommission:
    • Vorsitzender (von Jagdbehörde für 9 Jahre bestellt)
    • Stellvertreter
    • 2 Beisitzer
  • Bei Scheitern:
    • Anfechtung vor dem Landesverwaltungsgericht möglich
Salzburg (Österreich)

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