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Welche Fristen
gelten
für die Meldung von
Wildschäden
?
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Landbau
–
1 Woche
nach Kenntnisnahme
Fristen im
Waldbau
Schäden nach dem 1. Oktober → Frist bis
1. Mai
Schäden nach dem 1. Mai → Frist bis
1. Oktober
Es handelt sich um Ausschlussfristen. Das heißt, bei Überschreiten der Frist verfallen die Schadensersatzansprüche.
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