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Welche Fristen gelten für die Meldung von
Wildschäden
?
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Landbau
: Frist von
einer Woche
nach Kenntnisnahme (Ausnahmen: Sachsen
unverzüglich
, Saarland
zwei Wochen
).
Waldbau
: Anmeldung zweimal jährlich zum
1. Mai
und
1. Oktober
.
Baden-Württemberg
Frist zur Meldung von Schäden im
Waldbau
bis zum
15. Mai einmal jährlich
Nur relevant in Baden-Württemberg & 2 weitere.
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