Welche Fristen gelten für die Meldung von ?

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  • 1 Woche nach Kenntnisnahme
  • Fristen im
    • Schäden nach dem 1. Oktober → Frist bis 1. Mai
    • Schäden nach dem 1. Mai → Frist bis 1. Oktober

Es handelt sich um Ausschlussfristen. Das heißt, bei Überschreiten der Frist verfallen die Schadensersatzansprüche.

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