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Welche Fristen gelten für die Meldung von Wildschäden?

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  • Landbau: Frist von einer Woche nach Kenntnisnahme (Ausnahmen: Sachsen unverzüglich, Saarland zwei Wochen).
  • Waldbau: Anmeldung zweimal jährlich zum 1. Mai und 1. Oktober.

  • Frist zur Meldung von Schäden im Waldbau bis zum 15. Mai einmal jährlich
Nur relevant in Baden-Württemberg & 2 weitere.

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