Wie soll sich ein Autofahrer verhalten, wenn er einen Wildunfall mit einem Dachs hat (Unterscheidung: Tier tot oder Tier lebt noch)?
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Tier ist tot: Liegen lassen. Die eigenmächtige Mitnahme durch Unbefugte erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB).
Tier lebt noch: Umgehend Polizei oder den zuständigen Jäger verständigen. Das Tier muss aus Gründen des Tierschutzes von seinen Leiden erlöst werden. Den Unfallort absichern.