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Wie soll sich ein Autofahrer verhalten, wenn er einen Wildunfall mit einem Dachs hat (Unterscheidung: Tier tot oder Tier lebt noch)?

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  • Tier ist tot: Liegen lassen. Die eigenmächtige Mitnahme durch Unbefugte erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB).
  • Tier lebt noch: Umgehend Polizei oder den zuständigen Jäger verständigen. Das Tier muss aus Gründen des Tierschutzes von seinen Leiden erlöst werden. Den Unfallort absichern.

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