Was versteht man unter "Reviereinrichtungen" und ist für deren Errichtung auf land- oder forstwirtschaftlich ungenutzten Flächen eine Genehmigung des Eigentümers erforderlich?
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Reviereinrichtungen sind alle baulichen Objekte für die Hege. Für ihre Errichtung ist in der Regel die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Ausnahme: Auf land- oder forstwirtschaftlich ungenutzten Flächen ist keine Genehmigung des Eigentümers erforderlich. Der Jagdausübungsberechtigte darf dort Einrichtungen wie Hochsitze, Ansitze oder Salzlecken ohne vorherige Zustimmung anlegen. Der Nutzungsberechtigte kann die Beseitigung nur verlangen, wenn die Einrichtung die Nutzung des Grundstücks behindert.
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