Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Baden-Württemberg.
Antwort anzeigen
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Baden-Württemberg umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde oder einer abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, sofern sie zusammenhängend mindestens 150 Hektar groß sind.
Frage anzeigen