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Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg

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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Baden-Württemberg umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde oder einer abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, sofern sie zusammenhängend mindestens 150 Hektar groß sind.

  • Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft.
  • Die Jagdgenossenschaft kann das Jagdausübungsrecht selbst wahrnehmen oder es an einen Pächter verpachten.
Baden-Württemberg

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