Was muss ein Schütze in Sachsen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?
Sachsen
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Allgemeine Regelung:Jäger in Sachsen müssen keine zwingende Pflicht zum Schießnachweis erfüllen, jedoch wird empfohlen, vor der Jagdausübung an einer Übung im jagdlichen Schießen teilzunehmen.
Staatswald-Jagden: Für Jagden im Staatswald ist ein Schießnachweis zwingend; dieser erfordert fünf Schüsse auf den laufenden Keiler und fünf Schüsse auf den stehenden Bock auf 100 Meter mit einem mindestens rehwildtauglichen Kaliber. Keine Mindesttrefferzahl erforderlich.