Sie möchten Ihrer Freundin einen Jagderlaubnisschein für Ihr Revier in Brandenburg ausstellen. Was müssen Sie beachten?
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Sie können Ihrer Freundin einen Jagderlaubnisschein für Ihr Revier in Brandenburg ausstellen, ohne eine Begrenzung der Anzahl beachten zu müssen. Wenn die Erlaubnis unentgeltlich ist, besteht keine Anzeigepflicht bei der unteren Jagdbehörde. Bei einer entgeltlichen Erlaubnis müssen Sie jedoch innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss der unteren Jagdbehörde den Vertrag vorlegen und die Größe der betroffenen Flächen mitteilen. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind Erlaubnisse zum Abschuss von Einzelstücken.
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