Wer darf den Wald im Rahmen der Jagdausübung befahren und ist diese Erlaubnis übertragbar?
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Die Jagdausübungsberechtigten einschließlich Begehungsscheininhaber und Gäste dürfen den Wald befahren (ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich). Dieses Recht ist nicht auf Familienangehörige oder andere Personen übertragbar.
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