Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Sachsen-Anhalt Schwarzwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Ja, die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Verhütung von Wildschäden ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich erlaubt. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes ist die Jagd zur Nachtzeit auf Schwarzwild ausdrücklich gestattet. Das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt spezifiziert diese Regelung nicht weiter, sodass die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes gelten. Zudem erlaubt § 19a der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild mit Langwaffen, wobei waffenrechtliche Vorschriften unberührt bleiben. Somit ist die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Verhütung von Wildschäden in Sachsen-Anhalt zulässig.
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