Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Sachsen-Anhalt zur bejagen.Ist das erlaubt?

Sachsen-Anhalt

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Ja, die nächtliche Bejagung von zur Verhütung von ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich erlaubt. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes ist die Jagd zur auf ausdrücklich gestattet. Das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt spezifiziert diese Regelung nicht weiter, sodass die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes gelten. Zudem erlaubt § 19a der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf mit , wobei waffenrechtliche Vorschriften unberührt bleiben. Somit ist die nächtliche Bejagung von zur Verhütung von in Sachsen-Anhalt zulässig.

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