Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein

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  • Staatswald: im Allein- oder Miteigentum des Landes (einschließlich Bundeswald).
  • Körperschaftswald: im von Gemeinden, , Zweckverbänden oder anderen öffentlichen Körperschaften.
  • Privatwald: Alle übrigen , die nicht als Staats- oder Körperschaftswald klassifiziert sind.
Schleswig-Holstein

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