Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer in der Steiermark geregelt?

Steiermark (Österreich)

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In der Steiermark ist die Jagdpachtverpachtung von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter die Fähigkeit zur Erlangung einer Jagdkarte verloren hat.

Die Behörde kann die Verpachtung von Amts wegen auflösen, wenn der Pächter:

  • Kaution, Ergänzung oder Pachtschilling nicht fristgerecht bezahlt
  • Jagdschutzvorschriften verletzt
  • Behördlichen Maßnahmen zu Wildgattern, Wildfütterungen, Wildschutzgebieten oder Verminderung des Wildstandes nicht entspricht
  • Wiederholt Anordnungen bezüglich Schonung oder Abschuss von nicht nachkommt
  • Wiederholt Jagdgäste einlädt, die sich Übertretungen des Gesetzes schuldig machen
  • Durch nicht weidmännische oder auf andere Art das Jagdgesetz verletzt
Steiermark (Österreich)

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