Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in der Steiermark geregelt?
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In der Steiermark ist die Jagdpachtverpachtung von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter die Fähigkeit zur Erlangung einer Jagdkarte verloren hat.
Die Behörde kann die Verpachtung von Amts wegen auflösen, wenn der Pächter:
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